Bitte füllen Sie die Checkliste am Bildschirm oder per Hand aus und übermitteln Sie sie per Post, Fax, E-Mail oder bringen sie vorbei! Vielen Dank!
Hinweis: Die Checkliste dient lediglich der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen. Sie ersetzt eine persönliche Beratung nicht. Bitte teilen Sie uns bei Übermittlung der Checkliste daher eine Telefonnummer mit, unter der wir Sie kontaktieren können. Wir werden Sie sodann anrufen, um die Gestaltung und Details Ihres Übertragungsvertrages sowie den weiteren Ablauf mit Ihnen zu besprechen.
Eine lebzeitige Übertragung von Grundbesitz auf die nächste Generation kann viele Vorteile für Sie haben:
- Schenkungsteuerfreibeträge: Sie können bereits zu Lebzeiten Schenkungsteuerfreibeträge ausnutzen (pro Kind und Elternteil: € 400.000). Sind zehn Jahre seit der Schenkung vergangen, steht Ihnen wieder ein neuer Schenkungsteuerfreibetrag zur Verfügung. Diesen können Sie wiederum für eine weitere Schenkung nutzen. Wenn nach der letzten Schenkung zu Lebzeiten zehn Jahre bis zum Erbfall vergehen, steht den Erben auch für die Erbschaft wieder ein neuer Freibetrag zur Verfügung. So verringert eine zu Lebzeiten vorgenommene Schenkung oft erheblich die Erbschaftsteuer für die Erben.
- Verringerung von Pflichtteilsansprüchen: Wenn Sie einzelne Pflichtteilsberechtigte, insbesondere Kinder, vom Erbe ausschließen möchten, können Sie durch eine lebzeitige Übertragung mit der richtigen Gestaltung auch die Pflichtteilsansprüche der Kinder verringern.
- Investitionsgrundlage: Sie können den nachfolgenden Generationen ermöglichen, auf sicherer Grundlage in den Grundbesitz zu investieren, etwa ein Haus zu bauen oder eine Wohnung zu modernisieren.
- Kostenersparnis: Sie können sich der Kosten entledigen, die der Grundbesitz derzeit bei Ihnen verursacht.
- Altersvorsorge: Sie können Ihre künftige Versorgung sicherstellen, in dem Sie mit dem Erwerber Gegenleistungen wie Rentenzahlungen oder eine Pflegeverpflichtung vereinbaren. Diese Verpflichtungen können Sie auch grundbuchlich absichern.
- Sicherstellung der Weiternutzung: Wenn Sie den Grundbesitz weiter selbst nutzen möchten, können Sie sich ein Wohnungsrecht vorbehalten. Möchten Sie den Grundbesitz hingegen auch vermieten können, empfiehlt sich die Bestellung eines Nießbrauchs.
- Vermeidung eines Sozialhilferegresses: Sind zehn Jahre nach der Grundbesitzübertragung vergangen, so kann der Sozialhilfeträger nicht mehr auf die Immobilie zugreifen. So sichern Sie den Erhalt der Immobilie für Ihre Kinder.
- Vermögensschutz (“asset protection”): Sollten Sie einen haftungsträchtigen Beruf ausüben, können Sie durch Übertragung des Grundbesitzes Ihre Haftungsmasse verringern, vorbehaltlich einer möglichen Gläubigeranfechtung.
- gemeinsame Bewirtschaftung / Familiengesellschaft: Wenn Sie Grundbesitz in Ihrer Familie über längere Zeit gemeinsam halten und bewirtschaften möchten, empfiehlt sich hierfür die Gründung einer Familiengesellschaft. In Betracht kommen hierfür insbesondere die Rechtsformen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Kommanditgesellschaft (KG), der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie der GmbH & Co. KG. Gern beraten wir Sie zu der für Sie passenden Gesellschaftsform. Den Gesellschaftsvertrag können wir individuell nach Ihren Bedürfnissen und Regelungswünschen gestalten. Dies gilt insbesondere für wichtige Aspekte wie die Abstimmung der Gesellschafter untereinander, die Gewinnverteilung und die Bildung von Rücklagen, die Kündigung eines Gesellschafters, den Ausschluss von Gesellschaftern bei Vorliegen wichtiger Gründe, die Höhe der Abfindung ausscheidender Gesellschafter, die Erbfolge bei Tod eines Gesellschafters und die spätere lebzeitige Übertragung von Anteilen an Kinder, Enkel und andere Nachfolger.
Diese Vorteile und Gestaltungsmöglichkeiten müssen Sie gegen die Nachteile abwägen, die eine Grundbesitzübertragung haben kann, insbesondere den Verlust der Verfügungsbefugnis über den Grundbesitz. Sie können den Grundbesitz nicht mehr verkaufen und grundsätzlich auch nicht mehr als Kreditsicherheit für Bankdarlehen verwenden, es sei denn, Sie treffen entsprechende Vereinbarungen mit dem Erwerber. Eine Übertragung von Grundbesitz sollte daher gut überlegt und für Sie passend gestaltet sein!
Gern beraten wir Sie zu einer Grundbesitzübertragung und der für Sie passenden Gestaltung.