Informationen zum Online-Verfahren finden Sie hier.
Informationen zum Online-Verfahren in englischer Sprache finden Sie hier.
In welchen Fällen kann ich das Online-Verfahren in Anspruch nehmen?
Sie können das Online-Verfahren derzeit in folgenden Fällen in Anspruch nehmen:
1. Bargründung bzw. Sachgründung einer GmbH
2. Bargründung einer UG (haftungsbeschränkt)
3. Gründungen von GmbHs/UGs auch mit Sachagio
4. einstimmig gefasste Gesellschafterbeschlüsse über
Satzungsänderungen einschließlich Kapitalerhöhungen
5. Übernahmeerklärungen bei Kapitalerhöhungen
6. Gründungsvollmachten (nur Beurkundung) und Nachgenehmigungen
(nur Beurkundung)
7. sämtliche Handelsregisteranmeldungen
8. sämtliche Partnerschafts- und Genossenschaftsregisteranmeldungen
9. sämtliche Vereinsregisteranmeldungen
Wann ist der Notar in Monheim am Rhein für das Online-Verfahren zuständig?
Der Notar in Monheim am Rhein darf in einem Online-Verfahren nur dann tätig werden, wenn in seinem Amtsbereich – Monheim am Rhein, Langenfeld, Hilden – ein örtlicher Anknüpfungspunkt liegt.
Ein örtlicher Anknüpfungspunkt liegt vor, wenn
1. der Sitz der Gesellschaft/des Einzelkaufmanns/des Vereins oder bei ausländischen Kaufleuten/Gesellschaften der Sitz/die inländische Geschäftsanschrift einer Zweigniederlassung im Amtsbereich liegt
oder
2. der Wohnsitz eines/einer Geschäftsführers/in oder Vorstandsmitglieds im Amtsbereich liegt
oder
3. der (Wohn)sitz eines/einer Gesellschafters/in im Amtsbereich liegt.
Welche Ausweisdokumente benötige ich für das Online-Verfahren?
Im Online-Verfahren durchlaufen Sie zwei Schritte hinsichtlich Ihrer Ausweise:
Der erste Schritt ist das Auslesen der elektronischen ID.
Der zweite Schritt ist das Auslesen des elektronisch gespeicherten Lichtbildes.
Benötigtes Ausweisdokument für den ersten Schritt:
Sie benötigen hierfür einen deutschen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder eine Unionsbürgerkarte mit aktivierter Online-Funktion, jeweils nebst Ausweis-PIN.
Sie können auch bestimmte Ausweisdokumente aus Belgien, Estland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal, der Slowakei, Spanien und Tschechien verwenden. Die Geeignetheit Ihrer Ausweisdokumente können Sie vorab in der Notar-App testen. Die Notar-App steht Ihnen kostenlos im Google Play Store oder im App Store zur Verfügung.
Benötigtes Ausweisdokument für den zweiten Schritt:
Hierfür benötigen Sie einen deutschen Personalausweis mit Ausstellungsdatum ab dem 2. August 2021, einen gültigen deutschen Reisepass oder einen gültigen elektronischen Aufenthaltstitel.
Sie können auch Reisepässe aus einem anderen der 30 EWR-Staaten sowie Ausweis- und Reisepassdokumente aus zahlreichen Drittstaaten, die eine automatisierte Echtheits-, Gültigkeits- und Sicherheitsüberprüfung durch die Bundesnotarkammer durchlaufen haben, verwenden. Sie können bei der technischen Support-Hotline der Bundesnotarkammer (Telefon 0800 – 3550 300) erfragen, ob ihr konkretes Dokument für den zweiten Identifikationsschritt verwendet werden kann.
Wenn Sie dem Notar persönlich bekannt sind und bereits früher identifiziert worden sind, können wir auf einen Lichtbildabgleich (Schritt 2) verzichten. Die eID (Schritt 1) benötigen wir jedoch immer.
Welche Hardware benötige ich für das Online-Verfahren?
Sie benötigen folgende Geräte:
– Computer, Laptop oder Tablet mit Internetverbindung (mindestens 6 Mbit/s)
– Webcam (Auflösung mindestens 480p – wird von jeder gängigen Webcam erreicht)
– Ton/Mikrofon
– Smartphone mit Mobilfunkempfang und NFC-Schnittstelle. NFC-Schnittstellen sind in den meisten Smart-phones seit 2015 standardmäßig verbaut.
Eine Liste geeigneter Smartphones finden Sie unter https://www.ausweisapp.bund.de/mobile-geraete.
Welche Software benötige ich für das Online-Verfahren?
Sie benötigen folgende Software auf Ihren Geräten:
– Internetbrowser auf Ihrem Computer, Laptop oder Tablet
– Notar-App auf Ihrem Smartphone (Wichtiger Hinweis: Bei dem Anlegen eines Vorganges in der Notar-App muss unbedingt „Beteiligter“ ausgewählt werden. Wurde „Dritter“ ausgewählt, wird die eID im Termin nicht ausgelesen und es muss ein neuer Vorgang angelegt werden.)
– AusweisApp2 auf Ihrem Smartphone
Die Notar-App und die AusweisApp2 steht Ihnen kostenlos im Google Play Store oder im App Store zum Herunterladen zur Verfügung.
Wie vereinbare ich einen Termin für das Online-Verfahren?
Sobald Sie den Entwurf für Ihr Online-Verfahren von uns erhalten haben und mit dem Entwurf einverstanden sind, können Sie gerne telefonisch einen Termin mit dem Büro vereinbaren unter Telefon
02173 – 39 95 91 – 30 (Verena Bundus)
02173 – 39 95 91 – 27 (Paul Göde)
02173 – 39 95 91 – 31 (Janine Dornseifer)
02173 – 39 95 91 – 17 (Annette Komorowski).
Über unser Notarprogramm erhalten wir Zugang zu den Daten, die Sie in der Notar-App eingegeben haben. Aller erforderlichen Daten können Sie uns weiterhin auch gern per E-Mail zukommen lassen.
Wir werden Ihnen sodann nochmals eine Terminbestätigung schicken, die Sie in der Notar-App innerhalb von 48 Stunden bestätigen müssen. Ferner werden wir Ihnen vor dem Online-Termin einen Einladungslink per E-Mail zukommen lassen.
Wie läuft der Termin ab?
Identifizierung durch Ausweisdokumente:
Bei Beurkundungen und Beglaubigungen verschafft sich der Notar Gewissheit über die Person der Beteiligten anhand eines elektronischen Identitätsnachweises (sog. eID) sowie eines ihm elektronisch übermittelten Lichtbildes. Technisch erfolgen diese Feststellungen im Rahmen der Videokonferenz über die Schaltfläche „eID & Lichtbild“.
Beurkundung:
Während der Videokonferenz stellt der Notar Ihnen die Dokumente als PDF-Datei zur Verfügung. Sobald alle Beteiligten die Dokumente geöffnet haben, verliest der Notar die Dokumente wie bei einer regulären Beurkundung. Sollten Änderungen an den Dokumenten erforderlich sein, überträgt der Notar diese in eine Word-Datei, die in eine PDF-Datei umgewandelt wird und die Ihnen der Notar wiederum im Rahmen der Video-Konferenz zur Verfügung stellt.
Dokumente signieren (elektronische Unterschrift):
Bei der Online-Beurkundung und Online-Beglaubigung treten an die Stelle von Unterschriften qualifizierte elektronische Signaturen. Am Ende der Videokonferenz erhalten Sie eine TAN (sechsstellige Zahl, die als einmaliges Kennwort genutzt wird) auf Ihr Smartphone. Sie werden aufgefordert, die TAN einzugeben. Sobald Sie die TAN eingegeben haben, sind die Dokumente von Ihnen signiert (also elektronisch unterschrieben).
Es sind auch gemischte Verfahren möglich, bei denen einzelne Beteiligte beim Notar körperlich anwesend sind und andere Beteiligte mittels Videokommunikation zugeschaltet werden.
Abschließende Mitteilung:
Sobald wir die Eintragung ordnungsgemäß im Register vollzogen haben und der Notar dies nochmals geprüft hat, informieren wir Sie mittels einer Push-Mitteilung über den erfolgreichen Verfahrensabschluss.
Ferner erhalten Sie von uns wie üblich Abschriften der elektronischen Urkunden sowie Registerauszüge, sobald die jeweiligen Eintragungen im Register erfolgt sind.
Was kostet das Online-Verfahren?
Für das Online-Verfahren fallen zusätzliche Gebühren an, die bei einer regulären Beurkundung in einem Präsenztermin nicht anfallen. Für eine Online-Beurkundung beträgt die Gebühr € 25,00 pro Online-Beurkundung und für eine Online-Beglaubigung beträgt die Gebühr € 8,00 pro Online-Beglaubigung, jeweils zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer.
Kann ich weiterhin auch persönlich beim Notar vorbeikommen?
Das Online-Verfahren ist eine zusätzliche Option. Natürlich können Sie sich weiterhin vor Ort notariell beraten lassen und auch weiterhin persönlich zu uns ins Büro kommen. Bei jeglichen Fragen beraten wir Sie gern – online und offline!