Kapitalerhöhungen bei der GmbH und der Aktiengesellschaft sind in verschiedenen Formen möglich:
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln:
Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden bei der Gesellschaft bestehende Rücklagen für eine Erhöhung des Stammkapitals verwandt. Die Gesellschafter nehmen entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung an der Kapitalerhöhung teil. Für die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist dem Handelsregister eine geprüfte und vom Wirtschaftsprüfer testierte Bilanz vorzulegen.
Bar-Kapitalerhöhung:
Bei der Kapitalerhöhung bringen die bisherigen oder neu eintretenden Gesellschafter das zusätzliche StammkapitalStammkapital: Das Stammkapital ist das Eigenkapital, das die... More durch bare Zahlung auf. Im Kapitalerhöhungsbeschluss können die Gesellschafter entscheiden, wer zur Übernahme bzw. Zeichnung der neuen Anteile zugelassen wird und zu welchen Bedingungen die Kapitalerhöhung erfolgt.
Sach-Kapitalerhöhung:
Bei der Sachkapitalerhöhung bringen die bisherigen oder neu eintretenden Gesellschafter das zusätzliche StammkapitalStammkapital: Das Stammkapital ist das Eigenkapital, das die... More durch Einlage von Vermögenswerten (zum Beispiel Anlagegegenstände, Forderungen, Grundstücke) in die Gesellschaft auf. Bei der GmbH ist hierzu dem Handelsregister ein WerthaltigkeitsnachweisWerthaltigkeitsnachweis: In der Werthaltigkeitsbescheinigung... More und bei der Aktiengesellschaft ein Prüfungsbericht durch vom Gericht bestellte Prüfer vorzulegen.
Je nach Fallkonstellation sind weitere Formalien zu beachten und Unterlagen beizubringen, insbesondere bei der Aktiengesellschaft Zeichnungsscheine, ein Verzeichnis der Zeichner, eine Kostenberechnung sowie ein Vorstandsbericht über den BezugsrechtsausschlussBezugsrechtsausschluss: Ein Bezugsrechtsausschluss erleichte... More.
Wir beraten Sie gerne zu den erforderlichen Schritten bei der Kapitalerhöhung Ihrer Gesellschaft, erstellen für Sie die erforderlichen Unterlagen und nehmen die notwendigen Beurkundungen und Beglaubigungen vor.