Grundbuchgebühren

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Berechnungen nur um einen Richtwert und nicht um eine verbindliche Auskunft handeln kann. Bei der Berechnung können je nach Fall weitere Beurkundungsgegenstände, spzielle Wertvorschriften, individuelle Zusatz- oder Sonderleistungen oder weitere Umstände zu beachten sein. Um daher die exakten Kosten für Ihr Anliegen zu erfahren, kontaktieren Sie bitte das zuständige Grundbuchamt und schildern Sie dem zuständigen Grundbuchamt gern Ihr konkretes Vorhaben.

Kaufvertrag mit Finanzierung:

Hier können Sie die Grundbuchkosten berechnen, die beim Kauf einer Immobilie (z.B. Haus oder Eigentumswohnung) nebst Eintragung von Hypotheken und Grundschulden anfallen.

Löschung von Grundpfandrechten:

Hier können Sie die Grundbuchkosten berechnen für die Löschung von Grundpfandrechten (Hypotheken und Grundschulden).

Grundschuld (Neufinanzierung):

Hier können Sie die Grundbuchkosten berechnen, die für die Eintragung von Grundpfandrechten (Hypotheken und Grundschulden) entstehen.

Diese Gerichtskostenrechner wurden durch die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt. Weitere Gerichtskostenrechner und Informationen finden Sie hier.