Verfügung von Todes wegen: Eine Verfügung von Todes wegen ist ein Testament oder ein Erbvertrag.
Vermächtnis
Vermächtnis: Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände durch letztwillige Verfügung
Testamentsvollstrecker
Testamentsvollstrecker: vom Erblasser testamentarisch eingesetzte Person, die für die Erfüllung der im Testament festgelegten Bestimmungen zu sorgen hat
Laien
Laien: jemand, der auf einem bestimmten Gebiet keine Fachkenntnisse hat
Geschäftsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit: Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig und verbindlich zu erledigen
Innenverhältnis
Innenverhältnis: Während die Vollmacht die Rechtsbeziehungen zwischen Vertretenem und Geschäftspartner betrifft, versteht man unter dem Innenverhältnis das Rechtsverhältnis zwischen Vertretenem und Vertreter.
Außenverhältnis
Außenverhältnis: Das Außenverhältnis bei einer Vollmacht oder Vertretung stellt die rechtliche Beziehung zwischen der bevollmächtigten Person und Dritten, etwa Geschäftspartner, dar.
Genealogische
Genealogische: Ahnenforschung und Familienforschung
Nachlass
Nachlass: Gesamtheit dessen, was ein Verstorbener, eine Verstorbene an Gütern und Verpflichtungen hinterlässt
Vermächtnisnehmer
Vermächtnisnehmer: Das deutsche Erbrecht bietet die Möglichkeit, jemanden als Vermächtnisnehmer zu bestimmen und diesem einen Vermögenswert zukommen zu lassen, ohne ihn zum Erben zu machen. Das heißt, dass der Vermächtnisnehmer nur diesen Gegenstand im Todesfall erhält. Dabei wird ein solches Vermächtnis zumeist im Rahmen eines Testamentes oder Erbvertrages definiert und eine Vermögensübertragung findet somit auch erst im Todesfall eines Erblassers statt.