Vermächtnis

Vermächtnis: Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände durch letztwillige Verfügung

Testamentsvollstrecker

Testamentsvollstrecker: vom Erblasser testamentarisch eingesetzte Person, die für die Erfüllung der im Testament festgelegten Bestimmungen zu sorgen hat

Laien

Laien: jemand, der auf einem bestimmten Gebiet keine Fachkenntnisse hat

Geschäftsfähigkeit

Geschäftsfähigkeit: Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig und verbindlich zu erledigen

Innenverhältnis

Innenverhältnis: Während die Vollmacht die Rechtsbeziehungen zwischen Vertretenem und Geschäftspartner betrifft, versteht man unter dem Innenverhältnis das Rechtsverhältnis zwischen Vertretenem und Vertreter.

Außenverhältnis

Außenverhältnis: Das Außenverhältnis bei einer Vollmacht oder Vertretung stellt die rechtliche Beziehung zwischen der bevollmächtigten Person und Dritten, etwa Geschäftspartner, dar.

Genealogische

Genealogische: Ahnenforschung und Familienforschung

Nachlass

Nachlass: Gesamtheit dessen, was ein Verstorbener, eine Verstorbene an Gütern und Verpflichtungen hinterlässt

Vermächtnisnehmer

Vermächtnisnehmer: Das deutsche Erbrecht bietet die Möglichkeit, jemanden als Vermächtnisnehmer zu bestimmen und diesem einen Vermögenswert zukommen zu lassen, ohne ihn zum Erben zu machen. Das heißt, dass der Vermächtnisnehmer nur diesen Gegenstand im Todesfall erhält. Dabei wird ein solches Vermächtnis zumeist im Rahmen eines Testamentes oder Erbvertrages definiert und eine Vermögensübertragung findet somit auch erst im Todesfall eines Erblassers statt.