Bezugsrechtsausschluss: Ein Bezugsrechtsausschluss erleichtert jedoch die Kapitalbeschaffung und ermöglicht den Einsatz eigener Aktien als Akquisitionswährung oder die Börsenplazierung im Ausland.
Bezugsrechtsausschluss: Ein Bezugsrechtsausschluss erleichtert jedoch die Kapitalbeschaffung und ermöglicht den Einsatz eigener Aktien als Akquisitionswährung oder die Börsenplazierung im Ausland.