Dolmetscher

Dr. Jens Heinig beurkundet in deutscher, englischer und französischer Sprache. Sollte ein Beteiligter nicht ausreichend deutsch, englisch oder französisch sprechen, muss zwingend ein Dolmetscher die Urkunde in die andere Sprache übersetzen. Außerdem darf der Dolmetscher nicht mit den Beteiligten verwandt oder verschwägert sein. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen immer einen professionellen Dolmetscher zu beauftragen. Es muss nicht zwingend eine schriftliche Übersetzung der Urkunde angefertigt werden.

Hier können Sie in der Dolmetscherdatenbank einen passenden Dolmetscher finden.

Sollten Sie einen Dolmetscher beauftragen, teilen Sie uns bitte folgende Daten mit:

  • Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Adresse des Dolmetschers
  • In welche Sprache übersetzt der Dolmetscher die Urkunde?
  • Ist der Dolmetscher mit den Beteiligten verwandt oder verschwägert?
  • Datum der Vereidigung
  • Welches Oberlandesgericht hat den Dolmetscher vereidigt?